Berufliche Tätigkeit des Medizinprodukteberaters oder der -beraterin und
ihre rechtlichen Voraussetzungen
Wer Fachkreise professionell über Medizinprodukte informiert oder in deren
sachgerechte Handhabung einweist, übt nach dem Medizinprodukterecht-
Durchführungsgesetz (MPDG) die Tätigkeit eines/einer Medizinprodukte-
berater(in) aus.
Zu den Fachkreisen zählen alle Personen, die diese Produkte im Rahmen
ihrer Berufsausübung anwenden, also neben Ärzten auch Heilpraktiker,
Pflege- und Praxispersonal, Mitarbeiter in Reha-Einrichtungen, Optiker,
Orthopädisten etc..
Die Palette der Medizinprodukte ist groß und vielfältig. Sie reicht von
der Lutschtablette über Implantate und Instrumente bis zu Diagnose-
und Therapiegeräten einschließlich Kernspintomografen.
Entsprechend unterschiedlich sind die Einsatzgebiete der Medizin-
produkteberater.
Die überwiegende Zahl von ihnen ist im Außendienst tätig. Sie über-
nehmen den Kontakt zu den Kunden ihres Unternehmens, beraten
bei der Produktauswahl, informieren und weisen in die Handhabung ein.
Daneben betreuen einige Mitarbeiter die telefonische oder elektronische
Hotline von der Firmenzentrale aus.
Anforderungen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Berufs-
ausübung eines Medizinprodukteberaters oder einer -beraterin werden
im MPDG und in einschlägigen Verordnungen vorgegeben.
Die Anforderungen gelten sowohl für fest angestellte Medizinprodukte-
berater als auch für freie Handelsvertreter, die in den Vertrieb von
Medizinprodukten eingebunden sind.
Medizinprodukteberater nehmen außerdem eine wichtige Aufgabe im
Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinproduktebeobachtungs-
und -meldesystems wahr. Dabei arbeiten sie eng mit dem Sicherheits-
beauftragten des Unternehmens zusammen.
Das MPDG schreibt die regelmäßige Teilnahme an Schulungen für
Medizinprodukteberater(innen) vor.
Details zur Weiterbildung finden Sie unter den Buttons oben auf dieser
Seite.
Medizinprodukteberater(in)