medidact
Gepr. Pharmareferent(in)
Zulassung - Voraussetzungen für die Ausübung der
Tätigkeit einer Pharmaberaterin/eines Pharmaberaters
Jeder, der sich (hauptberuflich) -sei es persönlich, schriftlich oder
fernmündlich- an Angehörige von Heilberufen wendet, um sie über
Arzneimittel, deren Wirkungen oder Risiken zu informieren, übt die
Tätigkeit des Pharmaberaters bzw. der Pharmaberaterin aus.
Gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) wird für die Tätigkeit als
Pharmaberater(in) "Sachkenntnis" vorausgesetzt. Diese Sachkennt-
nis haben aufgrund ihrer Ausbildung z.B. Ärzte, Apotheker, Biolo-
gen, Diplomchemiker, MTA, PTA etc.
Für Personen aus anderen Berufen besteht die Möglichkeit, die erfor-
derliche Sachkenntnis in einem Fortbildungsgang mit anschließender
IHK-Prüfung zu erwerben.
Mit der Teilnahme an einem der medidact-Kurse erfüllen Sie diese
Voraussetzung. Um abschließend an einer IHK-Pharmareferenten-
prüfung teilnehmen zu können, ist eine Zulassung der Industrie-
und Handelskammer erforderlich. medidact holt grundsätzlich vor
Beginn der Ausbildung diese Zulassung ein und stellt damit die Be-
rechtigung zur Teilnahme an der Prüfung sicher. Mit Bestehen der
IHK-Prüfung erlangen die Absolvent(inn)en den staatlich anerkann-
ten Berufsabschluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK".
Gute Aussicht auf Zulassung zur Prüfung besitzt, wer
a. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im medizinischen,
naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen
Beruf nachweist und anschließend mindestens 2 Jahre einschlä-
gig berufstätig gewesen ist.
b. alternativ kann auch eine 5-jährige (einschlägige) Berufsaus-
übung ohne vorherigen Ausbildungsabschluss für eine Zulas-
sung ausreichen.
c. auch ein Hochschulstudium mit oder ohne Abschluss kann
in vielen Fällen eine Zulassung begründen.
d. neben den beruflichen Voraussetzungen muss der Antrag-
steller auf Zulassung zur Prüfung auch nachweisen, dass er
sich die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kenntnisse
erworben hat.
Dies geschieht in der Regel durch Besuch einer Pharmarefe-
rentenausbildung und Teilnahmebestätigung des Institutes.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem medidact-Kurs stellen
wir Ihnen diese Bestätigung gern aus.
Sonderregelungen für die Zulassung
Nicht immer sind die Voraussetzungen wie oben beschrieben ge-
geben. Dann besteht die Möglichkeit, durch Vorlage von Zeugnis-
sen und anderen Unterlagen glaubhaft zu machen, dass Sie Kennt-
nisse und Fertigkeiten erworben haben, die die Zulassung zum
Fortbildungsgang rechtfertigen.
Zur Zulassung können wir hier nur allgemeine Hinweise geben.
Im Einzelfall können Fragen auftauchen, die sich am besten di-
rekt über medidact klären lassen.
Gern prüfen wir unverbindlich Ihre Zulassungsvoraussetzungen.
Senden Sie uns dafür bitte:
- tabellarischer Lemenslauf
- Ausbildungsabschluss- und Berufspraxiszeugnisse
- Personalbogen (hier zum Download)
Teilnahme aus persönlichem Interesse
Am berufsbegleitenden Variolehrgang oder Grundkurs kann
natürlich auch jeder Interessierte teilnehmen, der sich die
angebotenen Kenntnisse zu seinem persönlichen Nutzen an-
eignen will, ohne die IHK-Prüfung anzustreben. Dies bietet
sich besonders für Interessenten an, die sich - vor allem be-
rufsbegleitend - eine solide Basis medizinischer und gesund-
heitspolitischer Kenntnisse erwerben möchten.
Bei medidact in guten Händen.
Kompetenz, Seriosität und Professionalität sowie jahrzehntelange
Erfahrung sind Basis der hohen Qualität der Pharmareferent(inn)en-
ausbildung bei medidact.
Das Pharma-KOLLEG München war das erste Ausbildungsinstitut
in Deutschland und ist nach wie vor mit seinen modernen,
innovativen Schulungskonzepten für viele Pharmaunternehmen
das Institut der Wahl.
medidact ist zertifiziert und demonstriert auch dadurch seinen
hohen qualitativen Anspruch. Auch für Interessenten, die sich den
Berufsabschluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK" in Eigen-
initiative oder mit Fördermitteln erwerben möchten, ist die Teil-
nahme an einem medidact-Kurs mit seiner höchsten Bestehens-
quote die richtige Entscheidung. Verstehen und Denken in Zusam-
menhängen statt sturem Büffeln und ein kräftiger Schuss Humor
sind bei medidact Säulen des Schulungskonzepts.
medidact bietet Ihnen einen
berufsbegleitenden Variokurs.
Neueinsteiger in der Medizinproduktebranche oder Produkt-
Entwickler mit technischem Hintergrund und begrenzten
medizinischen Kenntnissen können sich hier über unsere
Komplettausbildung zum Medizinprodukeberater oder zur
Medizinprodukteberaterin informieren.
Pharmareferenten, Apotheker, Produkt-
entwickler, ärztliches Assistenz- und
Pflegepersonal u.a. mit medizinischen
Kenntnissen finden hier Informationen
zum Intensivworkshop über Rechts-
fragen.
Voraussetzungen für die Zulassung und Ausübung der Tätigkeit
Jeder, der sich (hauptberuflich) -sei es persönlich, schriftlich oder fernmündlich- an Angehörige von
Heilberufen wendet, um sie über Arzneimittel, deren Wirkungen oder Risiken zu informieren, übt die
Tätigkeit des Pharmaberaters bzw. der Pharmaberaterin aus.
Gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) wird für die Tätigkeit als Pharmaberater(in) "Sachkenntnis"
vorausgesetzt. Diese Sachkenntnis haben aufgrund ihrer Ausbildung z.B. Ärzte, Apotheker, Biologen,
Diplomchemiker, MTA, PTA etc.
Für Personen aus anderen Berufen besteht die Möglichkeit, die erforderliche Sachkenntnis in einem
Fortbildungsgang mit anschließender IHK-Prüfung zu erwerben.
Mit der Teilnahme an einem der medidact-Kurse erfüllen Sie diese Voraussetzung. Um abschließend an
einer IHK-Pharmareferentenprüfung teilnehmen zu können, ist eine Zulassung der Industrie- und
Handelskammer erforderlich. medidact holt grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung diese Zulassung
ein und stellt damit die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung sicher.
Mit Bestehen der IHK-Prüfung erlangen die Absolvent(inn)en den staatlich anerkannten
Berufsabschluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK".
Gute Aussicht auf Zulassung zur Prüfung besitzt, wer
a. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im medizinischen, naturwissenschaftlichen,
heilberuflichen oder kaufmännischen Beruf nachweist und anschließend mindestens 2 Jahre
einschlägig berufstätig gewesen ist.
b. alternativ kann auch eine 5-jährige (einschlägige) Berufsausübung ohne vorherigen
Ausbildungsabschluss für eine Zulassung ausreichen.
c. auch ein Hochschulstudium mit oder ohne Abschluss kann in vielen Fällen eine Zulassung
begründen.
d. neben den beruflichen Voraussetzungen muss der Antragsteller auf Zulassung zur Prüfung auch
nachweisen, dass er sich die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kenntnisse erworben hat.
Dies geschieht in der Regel durch Besuch einer Pharmareferentenausbildung und Teilnahme-
bestätigung des Institutes. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem medidact-Kurs stellen wir Ihnen
diese Bestätigung gern aus.
Sonderregelungen für die Zulassung
Nicht immer sind die Voraussetzungen wie oben beschrieben gegeben.
Dann besteht die Möglichkeit, durch Vorlage von Zeugnissen und anderen Unterlagen glaubhaft zu machen,
dass Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die die Zulassung zum Fortbildungsgang rechtfertigen.
Zur Zulassung können wir hier nur allgemeine Hinweise geben. Im Einzelfall können Fragen auftauchen, die
sich am besten direkt über medidact klären lassen.
Gern prüfen wir auch unverbindlich Ihre Zulassungsvoraussetzungen. Senden Sie uns dafür bitte
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Berufsabschluss- und -praxiszeugnisse
- den Teilnehmerbogen (hier zum Download)
Teilnahme aus persönlichem Interesse
Am berufsbegleitenden Variolehrgang oder Grundkurs kann natürlich auch jeder Interessierte teilnehmen,
der sich die angebotenen Kenntnisse zu seinem persönlichen Nutzen aneignen will, ohne die IHK-Prüfung
anzustreben. Dies bietet sich besonders für Interessenten an, die sich - vor allem berufsbegleitend - eine
solide Basis medizinischer und gesundheitspolitischer Kenntnisse erwerben möchten.
medidact - Schulung und Training