medidact
Zulassung - Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit einer Pharmaberaterin/eines Pharmaberaters Jeder, der sich (hauptberuflich) - sei es persönlich, schriftlich oder fernmündlich- an Angehörige von Heilberufen wendet, um sie über Arzneimittel, deren Wirkungen oder Risiken zu informieren, übt die Tätigkeit des Pharmaberaters bzw. der Pharmaberaterin aus. Gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) wird für die Tätigkeit als Pharmaberater(in) "Sachkenntnis" vorausgesetzt. Diese Sachkennt- nis haben aufgrund ihrer Ausbildung z.B. Ärzte, Apotheker, Biolo- gen, Diplomchemiker, MTA, PTA etc. Für Personen aus anderen Berufen besteht die Möglichkeit, die erfor- derliche Sachkenntnis in einem Fortbildungsgang mit anschließender IHK-Prüfung zu erwerben. Mit der Teilnahme an einem der medidact-Kurse erfüllen Sie diese Voraussetzung. Um abschließend an einer IHK-Pharmareferenten- prüfung teilnehmen zu können, ist eine Zulassung der Industrie- und Handelskammer erforderlich. medidact holt grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung diese Zulassung ein und stellt damit die Be- rechtigung zur Teilnahme an der Prüfung sicher. Mit Bestehen der IHK-Prüfung erlangen die Absolvent(inn)en den staatlich anerkann- ten Berufsabschluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK". Gute Aussicht auf Zulassung zur Prüfung besitzt, wer a. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Beruf nachweist und anschließend mindestens 2 Jahre einschlä- gig berufstätig gewesen ist. b. alternativ kann auch eine 5-jährige (einschlägige) Berufsaus- übung ohne vorherigen Ausbildungsabschluss für eine Zulas- sung ausreichen. c. auch ein Hochschulstudium mit oder ohne Abschluss kann in vielen Fällen eine Zulassung begründen. d. neben den beruflichen Voraussetzungen muss der Antrag- steller auf Zulassung zur Prüfung auch nachweisen, dass er sich die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kenntnisse erworben hat. Dies geschieht in der Regel durch Besuch einer Pharmarefe- rentenausbildung und Teilnahmebestätigung des Institutes. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem medidact-Kurs stellen wir Ihnen diese Bestätigung gern aus. Sonderregelungen für die Zulassung Nicht immer sind die Voraussetzungen wie oben beschrieben ge- geben. Dann besteht die Möglichkeit, durch Vorlage von Zeugnis- sen und anderen Unterlagen glaubhaft zu machen, dass Sie Kennt- nisse und Fertigkeiten erworben haben, die die Zulassung zum Fortbildungsgang rechtfertigen. Zur Zulassung können wir hier nur allgemeine Hinweise geben. Im Einzelfall können Fragen auftauchen, die sich am besten di- rekt über medidact klären lassen. Gern prüfen wir unverbindlich Ihre Zulassungsvoraussetzungen. Senden Sie uns dafür bitte: - tabellarischer Lebenslauf - Ausbildungsabschluss- und Berufspraxiszeugnisse - Personalbogen (hier zum Download) Teilnahme aus persönlichem Interesse Am berufsbegleitenden Variolehrgang kann natürlich auch jeder Interessierte teilnehmen, der sich die angebotenen Kenntnisse zu seinem persönlichen Nutzen aneignen will, ohne die IHK-Prüfung anzustreben. Dies bietet sich besonders für Interessenten an, die sich berufsbegleitend eine solide Basis medizinischer und gesund- heitspolitischer Kenntnisse erwerben möchten.
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Der multimediale Variokurs zur Intensivvorbereitung auf die Pharmareferentenprüfung
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Bei medidact in guten Händen. Kompetenz, Seriosität und Professionalität sowie jahrzehntelange Erfahrung sind Basis der hohen Qualität der Pharmareferent(inn)en- ausbildung bei medidact. Das Pharma-KOLLEG München war das erste Ausbildungsinstitut in Deutschland und ist nach wie vor mit seinen modernen, innovativen Schulungskonzepten für viele Pharmaunternehmen das Institut der Wahl. medidact ist zertifiziert und demonstriert auch dadurch seinen hohen qualitativen Anspruch. Auch für Interessenten, die sich den Berufsabschluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK" in Eigen- initiative oder mit Fördermitteln erwerben möchten, ist die Teil- nahme an einem medidact-Kurs mit seiner höchsten Bestehens- quote die richtige Entscheidung. Verstehen und Denken in Zusam- menhängen statt sturem Büffeln und ein kräftiger Schuss Humor sind bei medidact Säulen des Schulungskonzepts. medidact bietet Ihnen einen berufsbegleitenden Variokurs.
Neueinsteiger in der Medizinproduktebranche oder Produkt- Entwickler mit technischem Hintergrund und begrenzten medizinischen Kenntnissen können sich hier über unsere Komplettausbildung zum Medizinprodukeberater oder zur Medizinprodukteberaterin informieren. Pharmareferenten, Apotheker, Produkt- entwickler, ärztliches Assistenz- und Pflegepersonal u.a. mit medizinischen Kenntnissen finden hier Informationen zum Intensivworkshop über Rechts- fragen.
Mit der Teilnahme an einem der medidact-Kurse erfüllen Sie diese Voraussetzung. Um abschließend an einer IHK-Pharmareferentenprüfung teilnehmen zu können, ist eine Zulassung der Industrie- und Handels- kammer erforderlich. medidact holt grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung diese Zulassung ein und stellt damit die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung sicher. Mit Bestehen der IHK-Prüfung erlangen die Ab- solvent(inn)en den staatlich anerkannten Berufsab- schluss "Geprüfte(r) Pharmareferent(in) IHK".
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Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung und Ausübung der Tätigkeit Jeder, der sich (hauptberuflich) -sei es persönlich, schriftlich oder fernmündlich- an Angehörige von Heilberufen wendet, um sie über Arzneimittel, de- ren Wirkungen oder Risiken zu informieren, übt die Tätigkeit des Pharmaberaters bzw. der Pharmabe- raterin aus. Gemäß § 75 Arzneimittelgesetz (AMG) wird für die Tätigkeit als Pharmaberater(in) "Sachkenntnis" vorausgesetzt. Diese Sachkenntnis haben aufgrund ihrer Ausbildung z.B. Ärzte, Apotheker, Biologen, Diplomchemiker, MTA, PTA etc. Für Personen aus anderen Berufen besteht die Mög- lichkeit, die erforderliche Sachkenntnis in einem Fortbildungsgang mit anschließender IHK-Prüfung zu erwerben. Gute Aussicht auf Zulassung zur Prüfung besitzt, wer a. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung im medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuf- lichen oder kaufmännischen Beruf nachweist und anschließend mindestens 2 Jahre einschlägig berufstätig gewesen ist. b. alternativ kann auch eine 5-jährige (einschlägige) Berufsausübung ohne vorherigen Ausbildungsab- schluss für eine Zulassung ausreichen. c. auch ein Hochschulstudium mit oder ohne Abschluss kann in vielen Fällen eine Zulassung begründen.
Zur Zulassung können wir hier nur allgemeine Hinweise geben. Im Einzelfall können Fragen auftauchen, die sich am besten direkt über medidact klären lassen. Gern prüfen wir auch unverbindlich Ihre Zulassungsvor- aussetzungen. Senden Sie uns dafür bitte - einen tabellarischen Lebenslauf - Berufsabschluss- und -praxiszeugnisse - den Teilnehmerbogen (hier zum Download)
d. neben den beruflichen Voraussetzungen muss der Antragsteller auf Zulassung zur Prüfung auch nach- weisen, dass er sich die in der Prüfungsordnung vor- gesehenen Kenntnisse erworben hat. Dies geschieht in der Regel durch Besuch einer Pharmareferentenausbildung und Teilnahmebestäti- gung des Institutes. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem medidact-Kurs stellen wir Ihnen diese Bestätigung gern aus.
Sonderregelungen für die Zulassung Nicht immer sind die Voraussetzungen wie oben be- schrieben gegeben. Dann besteht die Möglichkeit, durch Vorlage von Zeug- nissen und anderen Unterlagen glaubhaft zu machen, dass Sie Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die die Zulassung zum Fortbildungsgang rechtfertigen. Teilnahme aus persönlichem Interesse Am berufsbegleitenden Variolehrgang kann natürlich auch jeder Interessierte teilnehmen, der sich die ange- botenen Kenntnisse zu seinem persönlichen Nutzen an- eignen will, ohne die IHK-Prüfung anzustreben. Dies bietet sich besonders für Interessenten an, die sich be- rufsbegleitend eine solide Basis medizinischer und ge- sundheitspolitischer Kenntnisse erwerben möchten.
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