Neben der Möglichkeit einer Förderung nach § 86 SGB III (Arbeits-
agenturen) bietet auch das sAFBG (Aufstiegs-BAFöG) Möglichkei-
ten finanzieller Erleichterung bei der Teilnahme an unseren Kursen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein indivi-
dueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfort-
bildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleich-
baren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt
worden.
Die Pharmareferentenausbildung ist grundsätzlich als förderungs-
würdig anerkannt.
Derzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung, die
unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten:
In einzelnen Fällen ist eine Förderung durch die Bundesagentur
für Arbeit möglich.
Die Förderung muss der Interessierte selbst bei dem für ihn zu-
ständigen Berater bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragen
(Umschulung oder Fortbildung).
- Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
- Das AFBG („Aufstiegs-BAFöG“)
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